FAQ
Noch offene Fragen? Wir haben für euch vorgesorgt! Hier findet ihr eine Sammlung von häufig gestellten Fragen.
Nutzung von Taxdoo
Bitte nutzt dazu die Buchungsseite auf booking.taxdoo.com. Nachdem ihr eure gewünschten Add-ons ausgewählt habt, gebt bitte alle relevanten Informationen in das Buchungsformular ein. Sobald das Buchungsformular abgeschickt ist, erhaltet ihr eine Bestätigungsmail.
Nein, ihr braucht keine speziellen Programmierkenntnisse für die Einrichtung von Taxdoo. Mit nur wenigen Klicks könnt ihr eure Schnittstelle anbinden, ein Hilfeartikel steht euch ebenfalls zur Verfügung.
Nein, ihr braucht keine spezielle Software oder Hardware für die Nutzung von Taxdoo.
Ja, ihr könnt mehrere Benutzer für die Nutzung eures Dashboards autorisieren. So könnt ihr z.B. eurer Steuerberaterin/eurem Steuerberater einen direkten Zugang einrichten.
Ja, ihr habt die Möglichkeit, mehrere Schnittstellen parallel zu nutzen (z.B. JTL in Kombination mit Amazon oder eBay) ohne das Risiko, dass Dubletten entstehen. Unsere Hilfeartikel führen euch Schritt für Schritt durch den Anbindungsprozess und weisen auf Besonderheiten hin.
Für Kunden des Professional- oder Premium-Paketes bieten wir die Möglichkeit eines persönlichen Onboarding-Gesprächs. Hierzu erhaltet ihr nach der Buchung eine separate Einladung per E-Mail.
Nach erfolgreicher Auswertung eurer Transaktionsdaten stellen wir euch diese in eurem Dashboard unter dem Menüpunkt „Transaktionsdaten“ als z.B. Excel und CSV zur Verfügung. Die Exceldatei enthält darüber hinaus bereits vordefinierte Filtermöglichkeiten, sodass ihr eure Daten auf Einzeltransaktionsbasis auf Richtigkeit prüfen könnt.
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ihr auch Datenauswertungen für zurückliegende Perioden für eine zusätzliche Gebühr erhalten könnt. Bitte berücksichtigt jedoch, dass es mitunter zu besonderen Importbedingungen einzelner Schnittstellen kommen kann. Hierüber informieren wir euch ausführlich in den jeweiligen Hilfeartikel zu den Schnittstellen in unserem Hilfezentrum.
Nein, die Aufbereitung umsatzsteuerlicher Meldungen geht auch mit einer Vollmachtübertragung an unsere lokalen Partner einher. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass ihr von uns einzelne Meldungen erhaltet, welche ihr dann selbstständig oder durch euren Steuerberater einreichen könnt (Ausnahme: Österreich).
Nein, die umsatzsteuerliche Registrierung ist immer nur in Kombination mit einer späteren Meldungsabgabe über unser Partnernetzwerk und die Nutzung unseres Professional- oder Premium-Paketes möglich.
Ja, die Grundlage unserer gemeinsamen Zusammenarbeit stellt ein aktives Professional- oder Premium-Paket dar. Dieses stellt sicher, dass ihr euer Dashboard, unsere Schnittstellen, unseren Support und das Hilfezentrum nutzen könnt. Darüber hinaus erstellen wir erste Datenauswertungen im Rahmen des Professional- oder Premium-Paketes. Dieses ist die Grundlage für eine umsatzsteuerliche Registrierung/Vollmachtübertragung und/oder Nutzung von weiteren Add-ons. Das jeweilige Länderpaket wird jedoch erst nach Abschluss der Registrierung bzw. Vollmachtübertragung berechnet (ggf. auch rückwirkend, falls eine rückwirkende Meldungsabgabe beauftragt wurde).
Die Dauer des Registrierungsprozesses ist von Land zu Land unterschiedlich. Grundsätzlich solltet ihr jedoch acht bis 12 Wochen nach Vorlage der vollständigen und korrekten Unterlagen bei Taxdoo einplanen. Nach Erteilung einer VAT-ID ist die Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen notwendig, sodass das jeweilige Länderpaket automatisch beginnt zu laufen.
Nein, die Einreichung erfolgt in der Regel direkt und unkompliziert über unsere Partner. Sobald die Meldungen erstellt und eingereicht wurden, erhaltet ihr diese per E-Mail bzw. könnt diese in eurem Dashboard herunterladen. Sollte eine Zahllast entstanden sein, so informieren wir euch natürlich auch hierüber direkt. Eine Ausnahme stellt Österreich dar: Hier muss die Meldung durch euch direkt beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Solltet ihr einmal ein Schreiben aus einem Land erhalten haben, für welche wir umsatzsteuerliche Meldungen für euch einreichen, so leitet uns dieses bitte weiter. Unsere Partner werden dieses Schreiben dann prüfen und bei Handlungsbedarf aktiv für euch werden. Selbstverständlich informieren wir euch auch über den Inhalt des Schreibens und senden euch eine Zusammenfassung in eurer Sprache zu.
Vertrag & Preise
Bei Taxdoo hast Du bei einem monatlichen Abo grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Hast Du einen Laufzeitvertrag von einem Jahr, beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich sechs Wochen zum Laufzeitende.
Ihr könnt das Taxdoo-Paket wahlweise mit Kreditkarte oder per SEPA-Lastschrift bezahlen.
Ein Downgrade des Premium-Pakets zu einem anderen Paket ist nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr möglich. Upgrades und Downgrades aus anderen Paketen können jeweils zum Monatsersten vorgenommen werden. Ihr könnt ein Upgrade auch rückwirkend bei uns buchen. Zusätzliche Add-ons könnt ihr jederzeit hinzufügen, sofern sie in eurem Paket enthalten sind.
Die Zahlungsmethode kann im Dashboard unter dem Menüpunkt “Bezahlmethode” jederzeit geändert werden. Hier ist zu beachten, dass dieser Menüpunkt nur für die E-Mail-Adresse sichtbar ist, mit der ihr damals den Taxdoo-Account angelegt habt. Als Zahlungsmethode kann eine Kreditkarte oder der Lastschrifteinzug hinterlegt werden.
Die umsatzsteuerliche Registrierung ist grundsätzlich kostenfrei unter der Voraussetzung, dass ihr mindestens für 12 Monate Meldungen über Taxdoo einreicht. Sollte dies nicht gegeben sein, erlauben wir uns eine Registrierungsgebühr in Höhe von 500 € zu berechnen.
Umsatzsteuer
Über Taxdoo können in den folgenden Ländern umsatzsteuerliche Registrierungen und Meldungen eingereicht werden: Polen, Tschechien, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Irland und Schweden.
Abhängig von euren verbundenen Schnittstellen liegen die ersten Auswertungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. So erhalten wir z.B. von Amazon nur einmal monatlich - immer in den ersten Tagen im neuen Monat für den vorangegangenen Monat - eure Daten. Schnittstellen wie JTL, eBay, Shopify oder andere liegen erste Daten in der Regel am Folgetag der Anbindung vor. Bitte berücksichtigt aber, dass dies abhängig von den konkreten Schnittstelleneinstellungen ist. In den jeweiligen Hilfeartikeln, welche wir für jede Schnittstelle anbieten, könnt Ihr die Importzeitpunkte einsehen.
Ja, Taxdoo stellt auch sicher, dass Produkte mit reduzierten Umsatzsteuersätzen korrekt ausgewertet werden. Hierfür teilt ihr uns nach Buchung eure Artikel, für welche ein reduzierter Umsatzsteuersatz in einem oder mehrere Länder Anwendung findet, separat mit. Grundsätzlich gehen wir jedoch davon aus, dass eure Artikel dem Standardsteuersatz in den jeweiligen Verkaufsländern unterliegen.
Ja, für diese Fälle habt ihr die Möglichkeit, unseren CSV-Upload zu nutzen. Wir empfehlen jedoch nach Möglichkeit immer eine unserer Standardschnittstellen zu nutzen.
Finanzbuchhaltung
Dies ist abhängig von deinen individuellen Bedürfnissen. Die Einrichtung im Taxdoo-Dashboard kann innerhalb kurzer Zeit vorgenommen werden. Weitere Einstellungen, die du direkt in deinem DATEV vornehmen musst, benötigen etwas mehr Zeit und Aufmerksamkeit. Bitte plane hierfür mindestens ein bis zwei Stunden (in Abhängigkeit von den individuellen Gegebenheiten) ein.
Der DATEV-Export für alle Kunden nach Abschluss der monatlichen Datenauswertung bereitgestellt. Dies ist in der Regel zwischen dem 6. und 8. des Folgemonats.
Uns ist es wichtig, dass ihr einen guten Start habt. Daher bieten wir für alle Kunden ein DATEV-Onboarding-Webinar zur Ersteinrichtung an. Darüber hinaus steht euch unser geschultes Support-Team mit DATEV-Spezialisten bei Fragen zur Verfügung.
Ja, wir stellen einen Erlösexport und einen Zahlungsexport bereit.
Dies ist leider nicht möglich. Unser Zahlungsexport wird nur mit den Zahlungsdaten erstellt, welche wir über die Zahlungsschnittstellen erhalten. Andere Zahlungsquellen, wie zum Beispiel das klassische Bankkonto, müssen manuell erfasst werden.
SKR03 und SKR04.
Ja, mit dem DATEV Buchungsdatenservice können die Daten komfortabel an DATEV übergeben werden.
Verkäufe, Retouren, Gebühren, Zahlungsdaten, Verbringungen und Amazon-Commingling-Transaktionen.
Im Rahmen des DATEV Buchungsdatenexports bereiten wir Dir den Erlös- und Zahlungsexport standardmäßig mit 6-stelligen Sachkonten und 7-stelligen Debitoren auf. Zur Auswahl stehen Dir 6-, 7- oder 8-stellige Sachkonten.
Die Debitoren für die Erlöse untergliedern wir nach dem Verkaufskanal und dem Marktplatz. Die Debitoren für die Reserven und die Disputes unterteilen wir nach dem Zahlungsanbieter.
Eine Hinterlegung von Kostenstellen auf Basis des Verkaufskanals ist für den DATEV Buchungsdatenexport nicht vorgesehen. Aufgrund einer Unterscheidung der Debitoren nach Verkaufskanal und Marktplatz sowie der Unterscheidung nach Zahlungsanbieter werden die Daten bereits entsprechend so aufbereitet, sodass keine Kostenstellen diesbezüglich erforderlich sind.
Die Berichte können in der ursprünglichen Währung erstellt werden oder von Taxdoo basierend auf dem Wechselkurs der EZB in Euro umgerechnet werden.
Ja, in der Taxdoo Benutzeroberfläche kann der Beginn eines eigenen Wirtschaftsjahres angegeben werden.
Grundsätzlich ist dies möglich, bitte berücksichtige hierbei jedoch, dass sich unser Support auf die Unterstützung unseres Exports bei der Nutzung in DATEV beschränkt. Nutzt Du DATEV nicht und möchtest den Export nutzen, können wir Dich nur eingeschränkt unterstützen.
Hinweis: Hierzu muss eine Überleitung auf die andere Fibu-Software gemacht werden. Das heißt, die Verwendung der gleichen DATEV Steuerschlüssel und bei GB - die Faktor 2 Einrichtung. Die Konteneinrichtung der individuellen Sachkonten muss auch genauso wie in DATEV einrichtbar sein.
Kontaktiert unsere Experten!
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