Vereinfachen Sie Ihre USt-Meldungen mit unserer OSS-Lösung
Vereinfachen Sie Ihre USt-Meldungen mit unserer OSS-Lösung
- Automatisiert & 100 % sicher
- Inkl. Korrektur von OSS-Meldungen
- Abgrenzung von anderen Transaktionen

Unser OSS-Service für Onlinehändler und Steuerberater
Unser OSS-Service für Onlinehändler und Steuerberater

Steuersatzbestimmung
Wir bestimmen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert.

OSS-Export
Wir identifizieren Ihre grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) automatisiert und stellen sicher, dass keine Umsätze doppelt gemeldet werden.

Registrierungen & Meldungen
Wir wickeln alle anderen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab (z.B. bei Amazon PAN-EU und CEE), die NICHT über den One-Stop-Shop deklariert werden können und stellen somit sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet werden.

Korrektur von OSS-Meldungen
Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Steuersatzbestimmung
Wir bestimmen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert.


OSS-Export
Wir identifizieren Ihre grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) automatisiert und stellen sicher, dass keine Umsätze doppelt gemeldet werden.


Registrierungen & Meldungen
Wir wickeln alle anderen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab (z.B. bei Amazon PAN-EU und CEE), die NICHT über den One-Stop-Shop deklariert werden können und stellen somit sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet werden.


Korrektur von OSS-Meldungen
Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.
Änderungen und Praktische Auswirkungen
Der OSS und die praktischen Auswirkungen
Vor fast eineinhalb Jahren ist der One-Stop-Shop in Kraft getreten und die lokalen Lieferschwellen wurden durch die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 EUR ersetzt. Der OSS bietet Onlinehändlern die Möglichkeit, ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) zentral im jeweiligen Sitzland zu melden. Doch welche praktischen Auswirkungen hat das One-Stop-Shop-Verfahren für Onlinehändler konkret?
- Neben den vielen Vorteilen, wie der zentralen Meldung, stellt der OSS Onlinehändler vor schwer überblickbare Steuerpflichten in der EU. Die Umsatzschwelle ist für viele schnell erreicht. Dies führt dazu, dass die meisten B2C-Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig sind. Das bedeutet: Onlinehändler müssen die einzelnen Steuersätze der EU-Staaten bestimmen und in ihre Prozesse integrieren können. Dies ist manuell kaum noch abbildbar.
- Hinzu kommt, dass über den One-Stop-Shop nur grenzüberschreitende B2C-Umsätze gemeldet werden, alle weiteren Transaktionen wie z.B. B2B-Verkäufe oder EU-Lagernutzung (z.B. im Rahmen von Amazon PAN-EU oder CEE) müssen weiterhin lokal gemeldet werden. Hierdurch entsteht das Risiko, dass Transaktionen gar nicht oder doppelt gemeldet werden, wenn die Verkäufe nicht eindeutig identifiziert und voneinander abgegrenzt werden können.
Verbinden Sie alle Ihre Verkaufskanäle – egal ob Marktplatz oder Ihr eigener Onlineshop
Durch unsere Schnittstellen können Sie Marktplätze, Shop- und ERP-Systeme in wenigen Minuten an unsere Software anschließen. Sind die Verkaufskanäle erstmal angebunden, können Sie sich zurücklehnen. Wir übernehmen.
Entdecken Sie Taxdoos automatisierten OSS-Service für Onlinehändler & Steuerberater

Steuersatzbestimmung
Wir bestimmen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert.

OSS-Export
Wir identifizieren Ihre grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) automatisiert und stellen auf Wunsch einen OSS-Export für Sie bereit.

Registrierungen & Meldungen
Wir wickeln alle anderen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab (z.B. bei Amazon PAN-EU und CEE), die NICHT über den One-Stop-Shop deklariert werden können und stellen somit sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet wird.

Korrektur von OSS-Meldungen
Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.