Amazon USA: Umsätze richtig verbuchen und häufige Fehler
amazon.com ist einer der größten elektronischen Marktplätze weltweit. Zunehmend mehr OnlinehändlerInnen aus Deutschland verkaufen ihre Produkte daher auch dort.
Eine Herausforderung ist die umsatzsteuerliche und buchhalterische Erfassung dieser Transaktionen, was bislang oft noch falsch erfolgt und hohe Risiken birgt.
Powered by Taxdoo kann auch das von reinen Amazon-Händlern oft verwendete Rechnungstool Amainvoice diese Transaktionen bald korrekt abbilden.
Fulfillment by amazon.com
Vergleichbar mit Europa bietet Amazon in den USA ebenfalls ein Fulfillment an, sodass man als HändlerIn aus Deutschland keine eigene Logistikstruktur in den USA benötigt.
Die Ware wird aus Deutschland in die USA umgelagert und dort in lokale Fulfillment-Center verteilt, von wo aus der Verkauf und die Auslieferung an Kunden in den USA erfolgt, welche die Waren über amazon.com erwerben.
Dabei ergeben sich zwei Fragen.
Frage 1: Wie sind die lokalen Umsätze in den USA umsatzsteuerlich und buchhalterisch zu erfassen?
Aus deutscher Sicht sind die lokalen Verkäufe in den USA nicht steuerbar, sodass in Deutschland keine Umsatzsteuer anfällt.
Warum?
Die Frage, ob eine Lieferung in Deutschland steuerbar ist, hängt auch an der Frage, ob der Ort der Lieferung in Deutschland liegt.
Da es sich bei den zu beurteilenden Lieferungen um Verkäufe aus lokalen Warenlagern in den USA an Abnehmer in den USA handelt, lautet die Rechtsfolge, dass es sich um nicht steuerbare Umsätze in Deutschland handelt.
Diese Umsätze sind in der Buchhaltung auf den entsprechenden Konten – nicht steuerbare Umsätze – zu erfassen.
Frage 2: Wie sind die vorherigen Umlagerungen aus Deutschland in die USA umsatzsteuerlich und buchhalterisch zu erfassen?
Diese Frage ist etwas tricky. Im Rahmen von Amazon Pan EU kennen viele das umsatzsteuerliche Konstrukt der innergemeinschaftlichen Verbringung, wenn Amazon Waren ins EU-Ausland umlagert.
Im Rahmen von Pan EU müssen HändlerInnen für umsatzsteuerliche Zwecke fingierte Lieferungen an sich selbst erklären. Die Systematik ist hier ausführlich erklärt.
Das Wichtigste vorab: Es gibt keine Verbringungen in Drittstaaten, wie z.B. die USA.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht liegt in diesem Fall kein steuerbarer Umsatz vor. Auch in der Finanzbuchhaltung ist kein entsprechender Vorgang zu buchen.
Aber!
Die Umlagerung der Ware sollte zwingend durch sogenannte Ausgangsvermerke dokumentiert werden. Das kann ein elektronischer Nachweis über ATLAS oder auch ein Frachtbrief sein.
Hinweis: Wer mehr über Ausfuhrlieferungen und Ausgangsvermerke wissen will, meldet sich zu unserem Webinar an, welches wir gemeinsam mit Betriebsprüferin Andrea Köchling (in nicht-dienstlicher Eigenschaft) in Kürze durchführen.
Regelmäßige Fehler vieler Softwarelösungen
Bei zahlreichen Softwarelösungen im Markt ist Vorsicht geboten. Viele Systeme buchen sowohl die Umsätze in den USA zusammen mit der Umlagerung der Ware dorthin als steuerfreie Ausfuhrlieferungen.
Das ist falsch, wie wir oben erläutert haben und wird früher oder später zu umfassenden Nachfragen der Finanzämter führen.
Darüber hinaus führt das auch zu Verwerfungen in der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), sodass eure Erlöse und ggf. auch Gewinne im Zweifel zu hoch wären.
Ein Anbieter, der sich dieser Problematik nun bewusst ist und die Systematik in Kürze anpassen will, ist Amainvoice.
Amazon.com über Amainvoice – powered by Taxdoo
Hier seht ihr einen kurzen Schriftwechsel über Amainvoice mit dem Versprechen der Geschäftsführung, die Transaktionen mit Bezug zu amazon.com zukünftig umsatzsteuerlich und buchhalterisch nicht mehr als Ausfuhrlieferungen zu erfassen.
Ergänzung: Amainvoice wurde mittlerweile auch darüber informiert, dass die Umlagerung der Ware in die USA keine Ausfuhrlieferung darstellt, wie es in der Mail noch angekündigt wurde – siehe dazu Frage 2 oben.
Taxdoo ist die Plattform für automatisierte und sichere Umsatzsteuer-Prozesse
… und bildet für die führenden Onlinehändler in Europa neben der Abwicklung der laufenden EU-weiten Umsatzsteuer-Compliance, Intrastat und Finanzbuchhaltung noch zahlreiche weitere Compliance-Services über eine einzigartige Plattform ab.
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Gerne könnt ihr euch auch für unser regelmäßig stattfindendes Demo-Webinar anmelden, in dem wir euch Taxdoo und unsere Compliance-Services vorstellen und eure Fragen persönlich beantworten.